Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass Kultur auch in diesen Zeiten wichtig ist. Ein schöner Theaterbesuch im Freien ist auch bei Corona-bedingten Einschränkungen möglich, wenn sich alle Besucher*innen an die Sicherheitsregeln halten. Wir aktualisieren unser Sicherheitskonzept entsprechend der aktuell geltenden Verordnungen. Die folgenden Regeln

beziehen sich auf die CoronaVO Veranstaltungen

vom 17. Mai 2021.

 

WER DARF NICHT TEILNEHMEN

An der Theatervorstellung darf nach Corona-Verordnung als Teilnehmer, Beschäftigter oder sonstiger Mitwirkender nicht teilnehmen, wer in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder wer Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.

 

UNSER SICHERHEITSKONZEPT

Alle vom Gesetzgeber Corona-bedingten Verordnungen werden vom Theatersommer im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes konsequent umgesetzt. Den Anweisungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Es sind max. 40 Personen pro Gruppe zugelassen.

 

NUR WER RESERVIERT HAT, DARF TEILNEHMEN

Das bedeutet, dass Sie nur teilnehmen dürfen, wenn Sie sich vorab angemeldet haben. Bitte beachten Sie, dass wir von jedem/r Besucher*in Name und Anschrift und Telefonnummer benötigen. Wenn Sie bei der Reservierung auch andere Personen eintragen, müssen wir wissen, für wen.

Bitte tragen Sie den Namen der betreffenden Person/en in das entsprechende Formular ein und senden Sie uns dieses zu. Beim Einlass werden die Namen von allen Personen noch einmal kontrolliert.

 

TESTPFLICHT

Die Inzidenzwerte sind stabil unter 35. Es besteht keine Testpflicht mehr für die Teilnahme an der Veranstaltung (auch kein Impf- oder Genesenennachweis).

 

MASKENPFLICHT

Es besteht keine Maskenpflicht, wenn alle Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,50 m haben.

Maskenpflicht besteht jedoch in folgenden Situationen:

In allen Situationen in denen ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

z.B. beim Einlass/Start und an den Stationen.

 

Abstandsregeln

Aufgrund der Abstandsregeln dürfen nur Personen direkt nebeneinander sitzen/stehen, die in ein bzw. maximal zwei Haushalten leben.

Ansonsten gilt der Mindestabstand von 1,50 Meter.